AUSSCHUSS LEHRLINGSSTREITIGKEITEN
Reden, schlichten, Lösungen finden
Manchmal hakt es einfach: Zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem kann es zu Unstimmigkeiten kommen, die nicht sofort gelöst werden können. In diesem Fall können sich beide Seiten an unseren Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten wenden.
Wie funktioniert’s? Jede Innung bestimmt in diesem Fall einen Gesellen- und einen Meisterbeisitzer, die unter dem Vorsitz eines Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt (z.B. Richter oder Rechtsanwalt) den Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten bilden. Dieser Ausschuss führt die arbeitsgerichtlichen Verfahren zwischen Betrieben und den bei ihnen unter Vertrag stehenden Lehrlingen durch. Alle Argumente werden gehört und eine einvernehmliche Einigung angestrebt. Ist dies nicht möglich, kommt es zu einem Schiedsspruch. Die Kosten für diese außergerichtlichen Verfahren trägt die jeweilige Innung für ihre Mitgliedsbetriebe.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Karin Feldhaus
(zuständig für Betriebe mit Sitz im Kreis Soest)
Haus des Handwerks Soest
Tel. 02921 892-101
feldhaus@kh-hl.de
Marion Kabus
(zuständig für Betriebe mit Sitz in Hamm)
Haus des Handwerks Hamm
Tel. 02381 92160-32
kabus@kh-hl.de
Sandra Schäfer
(zuständig für Betriebe mit Sitz im Kreis Unna)
Haus des Handwerks Unna
Tel. 02303 25054-12
schaefer@kh-hl.de