Achtung Abmahnwelle „Google Fonts“

Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Innungsbetrieben, die ein Abmahnschreiben wegen angeblicher Vertragsverstöße bezüglich der Einbindung von Google-Fonts auf ihren Internetseiten erhalten haben. Die Schreiben enden stets mit einem „Vergleichsvorschlag“, der die Zahlung eines Betrages (170,00 Euro) beinhaltet. Bundesweit sind nach unserem Kenntnisstand bislang vor allem zwei Anwaltskanzleien tätig, die täglich eine unübersehbare Anzahl von entsprechenden Abmahnschreiben versenden.

Sollten Sie Adressat eines solchen Abmahnschreibens sein, so sind zwei Dinge zu beachten:

1. Bitte wenden Sie sich unbedingt kurzfristig an Ihren IT-Dienstleister und lassen über diesen prüfen, ob tatsächlich Google-Fonts entsprechend eingebunden sind. Sollte dies der Fall sein, sollte die Einbindung umgehend beseitigt werden.
2. Bei weiteren Fragen, insbesondere zu den Reaktionsmöglichkeiten, können Sie sich gerne an die Juristen der Rechtsabteilungen in Hamm, Soest und Unna wenden.

Hamm: 02381 92160-32 (E-Mail Sekretariat: kabus@kh-hl.de)
Soest: 02921 892-203 (E-Mail Sekretariat: schulze@kh-hl.de)
Unna: 02303 25054-12 (E-Mail Sekretariat: lazarek@kh-hl.de)

(Foto-Quelle: AdobeStock 408085316, Marcela Ruty Romero)