Arbeitsschutzbehörden machen ernst: Verstärkte Kontrollen

In den letzten Wochen erhielten viele Handwerksbetriebe in NRW Post von ihrer zuständigen Bezirksregierung: Eine Betriebsbesichtigung wird darin angekündigt, um die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes zu prüfen.

Hinter diesen anlasslosen Kontrollen der Aufsichtsbehörden steckt die Ende 2020 bundesweit eingeführte Mindestbesichtigungsquote, wonach spätestens ab dem Jahr 2026 jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe eines Bundeslandes von den zuständigen Behörden kontrolliert werden müssen. Zudem läuft aktuell die 3. Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, in welcher insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den Fokus genommen werden.

Dadurch steigt auch für Ihr Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, für eine (auch unangekündigt mögliche!) Betriebskontrolle ausgewählt zu werden. Bei den Kontrollen geht es um die Erfüllung wesentlicher Arbeitsschutzvorgaben, wie

  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation der Sicherheitsunterweisung (Teilnehmerlisten und Inhalte)
  • Bestellungsurkunde/Dienstleistungsvertrag über die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
  • Arbeitsschutzausschuss-Sitzungsprotokolle (bei Betrieben >20 Beschäftigten)
  • Vorsorgekartei zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Betriebsanweisungen
  • Dokumentation zur Übertragung von Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
  • Prüfnachweise der wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln

Es ist zu empfehlen, sich auf den Besichtigungstermin vorzubereiten und zumindest die genannten Grundlagen zu organisieren und umzusetzen. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Dienstleister zur Verfügung, der Ihren Betrieb arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch berät und betreut.

Die Kreishandwerkerschaft hat seit vielen Jahren eine Rahmenvereinbarung mit der ASZ GmbH & Co. KG (https://asz-gmbh.de/), die diese Dienstleistungen anbietet. Sie können diesem Vertrag mit Innungsvorteilen beitreten. Ihre Ansprechpartnerinnen im ASZ-Vertriebsinnendienst sind Birgit Metzner und  Aleksandra Lazic (Tel.: 02382  91210 oder per E-Mail: sales@asz-gmbh.de).

(Foto-Quelle: AdobeStock 12542557, Aintschle)