Aus TMG wurde DDG: Ist Ihr Website-Impressum schon korrekt?

Der Begriff „Telemedien“ hat ausgedient und wurde durch „Digitale Dienste“ ersetzt. Ihr Impressum muss daher aktualisiert werden.

Achtung, Namensänderung: Im Mai hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Falls Sie das Impressum auf Ihrer Website noch nicht kontrolliert haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen, um Abmahnungen zu vermeiden. Im Impressum finden sich – meist am Anfang – häufig Hinweise auf das Telemediengesetz (TMG), z. B. „Diensteanbieter gemäß § 5 TMG“ oder „Pflichtangaben nach § 5 TMG“. Bisher war das auch so korrekt. Doch nun wurde das TMG durch das DDG ersetzt. Damit ist der Hinweis auf das TMG im Impressum falsch.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Überprüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Impressum das TMG erwähnt ist.
  2. Entfernen Sie die Angabe des Gesetzes komplett, z. B. in „Diensteanbieter“ oder „Impressum“.
  3. Ändern Sie die Angaben nicht in „Impressum gem. § 5 DDG“, sondern entfernen Sie einfach die Angabe des Gesetzes insgesamt. Dadurch vermeiden Sie zukünftige Anpassungen. Keine Sorge: Bei den Informationspflichten besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Nennung des zugrundeliegenden Gesetzes!
  4. Wenn Sie dennoch einen entsprechen Passus einfügen möchten, dann bitte wie folgt: „Angaben gemäß §§ 5, 6 DDG: …“.

Sollten Sie das Kürzel „TMG“ auch in Ihrem Newsletter, im Datenschutzhinweis oder in Ihren Social-Media-Kanälen verwenden, muss dieses dort ebenfalls entfernt werden.

Dies ist nur eine von vielen wichtigen Information aus unserem Service „Datenschutzpakete“. Jeden Monat erhalten die an diesem Service teilnehmenden Betriebe exklusive Informationen rund um die Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Beschäftigtendatenschutz. Sie haben Interesse an diesen Themen oder haben noch keinen Datenschutzbeauftragten für Ihren Betrieb? Dann rufen Sie uns gerne für ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an. Ansprechpartnerin ist Kristin Arens, Tel.: 02921 892-213, arens@kh-hl.de.

Darüber hinaus bieten wir am Donnerstag, 21. November 2024 von 15 bis 16:40 Uhr den Workshop „Datenschutz: (Daten-) Pech und Pannen wirkungsvoll begegnen“ an. Darin werden Vorfälle im Betrieb vorgestellt, für die sich die Aufsichtsbehörde interessieren könnte. An Beispielen aus der Praxis zeigen wir Ihnen Situationen auf, in denen bereits ein Datenschutzvorfall vorliegt und wie man diesem begegnet bzw. diesem vorbeugen kann. Der Workshop ist für Innungsmitglieder kostenfrei. Rückfragen und Anmeldung richten Sie bitte an: seminar@kh-hl.de.

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