ÜLU-Fahrtkostenerstattung

Die Handwerkskammer Dortmund hat im vergangenen Jahr mit Wirkung seit dem 01.01.2022 die neue "Richtlinie zur Erstattung von Fahrtkosten im Rahmen der Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen" (ÜLU) beschlossen.
HIER können Sie die Richtlinie herunterladen.

Zur ÜLU-Fahrtkostenerstattung treten bei Mitgliedsbetrieben unserer Innungen immer wieder Fragen auf.
Drei wichtige Informationen stellen wir daher besonders heraus:

  • Der Erstattungsanspruch je Monat ist der Höhe nach auf die Kosten eines Azubitickets (82,00 €, nur im Abo zu beziehen) beschränkt.
  • Die Fahrtkosten sind vorrangig online geltend zu machen https://portal.hwkdo.de/ulufahrtkosten.
  • Die Fahrtkostenerstattung muss innerhalb von einem Monat nach Beendigung der überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahme geltend gemacht werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner unserer Ausbildungsbetreuung zur Verfügung:

+ Michael Schubert in Hamm unter Tel.: 02381 92160-41 und E-Mail schubert@kh-hl.de
+ Christian Wertulla in Soest unter Tel.: 02921 892-103 und E-Mail wertulla@kh-hl.de
+ Jochen Tillmann in Unna unter Tel.: 02303 25054-17 und E-Mail tillmann@kh-hl.de.

(Foto-Quelle: AdobeStock 59114225, Kaesler Media)