Branchen-Mindestlöhne in 2022

Der gesetzliche Mindestlohn wird 2022 gleich zweimal angehoben, wie www.handwerk.com zusammenfassend berichtet: Zum 1. Januar steigt er zunächst auf 9,82 pro Stunde. Um weitere um 63 Cent wird die Lohnuntergrenze zum 1. Juli angehoben und liegt dann bei 10,45 Euro. Im Handwerk gelten abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn zum Teil höhere Branchenmindestlöhne – 2022 stehen hier einige Veränderungen an. In drei Gewerken legen die Branchenmindestlöhne direkt zum Jahreswechsel zu. Im Verlauf des Jahres ziehen dann mindestens noch zwei weitere Gewerke nach.

Wie schon 2020 und 2021 steigt das Mindestentgelt in den elektro- und informationstechnischen Handwerken zum 1. Januar erneut. Die Lohnuntergrenze wird laut Tarifvertrag 2022 um 50 Cent angehoben und liegt damit künftig bei 12,90 Euro pro Stunde. Die Tarifpartner in den Elektrohandwerken -der Zentralverband Deutsches Elektrohandwerk und die Gewerkschaft IG Metall- hatten sich bereits 2019 auf eine stufenweise Erhöhung des Branchenmindestlohns geeinigt. Fest steht daher schon, dass den Beschäftigten Anfang 2023 die nächste Erhöhung zusteht.

Ende 2021 läuft der Mindestlohntarifvertrag im Dachdeckerhandwerk aus. Doch für 2022 haben sich die Tarifpartner bereits auf neue Lohnuntergrenzen geeinigt. Demnach steigt der Mindestlohn 1 für Ungelernte zum Jahreswechsel um 40 Cent auf 13 Euro. Der Mindestlohn 2, der für Beschäftigte mit Ausbildungsabschluss gilt, klettert zum 1. Januar 2022 ebenfalls um 40 Cent auf 14,50 Euro pro Stunde. Der neue Mindestlohn-Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2023 und sieht für 2023 eine weitere Anhebung der Lohnuntergrenzen vor.

2022 liegen die Lohnuntergrenzen im Maler- und Lackiererhandwerk weiterhin bei 11,40 Euro (Mindestlohn 1 für Ungelernte) beziehungsweise 13,80 Euro (Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer) pro Stunde. Die Mindestlöhne wurden zuletzt im Mai 2021 angehoben und der Tarifvertrag hat noch eine Laufzeit bis Mai 2022.

Seit dem 1. August 2021 liegt die Lohnuntergrenze im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk bei 12,85 Euro, dieser Mindestlohn gilt zunächst auch 2022. Die nächste Erhöhung gibt es zum 1. August. Dann steigt der Mindestlohn um 50 Cent auf 13,35 Euro. Insgesamt hat der Tarifvertrag eine Laufzeit bis Ende September 2023.

Aktuell liegt der Mindestlohn 1, den Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe für Helfertätigkeiten zahlen müssen, bei 12,85 Euro pro Stunde. Ebenso wie der Mindestlohn 2 gilt diese Lohnuntergrenze allerdings nur noch bis Ende dieses Jahres. Beschäftigte, die „überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten“ ausüben, erhalten in Westdeutschland den Mindestlohn 2 in Höhe von 15,70 Euro. Für 2022 haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände noch nicht auf neue Mindestlöhne für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe geeinigt: Die zweite Verhandlungsrunde ist auf Ende Januar 2022 terminiert.

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