E-Mobilität: Nicht-öffentliche Ladepunkte werden gefördert

Seit Ende November stehen erstmalig auch auf Bundesebene Fördergelder zur Errichtung von rund 390.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge in Unternehmen und Kommunen bereit. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss bis zu 900 Euro beziehungsweise 70 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt steht ein Fördertopf von 350 Millionen Euro zur Verfügung. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften.
Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen, damit Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.

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(Bild-Quelle: AdobeStock 81097843, estations)