Finanzielle Absicherung für selbstständige Handwerkerinnen während der Schwanger- und Mutterschaft
Knapp 22 % der Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen werden von Frauen geführt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es notwendig, das noch nicht hinreichend genutzte Potenzial von Frauen zu heben und sichtbarer zu machen. Allerdings stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders für selbstständige Handwerkerinnen eine Herausforderung dar. Häufig stehen angehende Gründerinnen und Betriebsnachfolgerinnen vor der Entscheidung, ob sie ihre Familienplanung zugunsten ihres Betriebs zurückstellen sollen oder umgekehrt.
Mit diesem Thema beschäftigt sich eine Befragung im Rahmen des Projekts „Machbarkeitsstudie: Wege der Unterstützung für Selbstständige im Handwerk während der Schwanger- und Mutterschaft“, das vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) durchgeführt wird. Die Ergebnisse sollen als Grundlage zur Stärkung der individuellen Erwerbseinkommensabsicherung und der Unterstützungsmaßnahmen sowie zur Absicherung des Betriebs dienen, um die bestehenden Rahmenbedingungen zu verbessern und noch mehr Frauen bei ihrer Karriere im Handwerk zu unterstützen.
Eines der hauptsächlichen Probleme, das bei der Befragung sichtbar wurde: Während abhängig Beschäftigte rund um die Geburt ihres Kindes durch das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld finanziell aufgefangen werden, haben selbstständige Mütter keinen gesetzlichen Anspruch auf Einkommensersatzleistungen. Im Fall einer Schwangerschaft bedeutet das für selbstständige Handwerkerinnen entweder, dass sie ihre Tätigkeit einstellen und Verdienstausfälle zu beklagen haben oder dass sie Tätigkeiten ausführen müssen, die Angestellte in vergleichbarer Lage nicht mehr ausführen dürfen. Besonders betroffen sind Soloselbstständige und kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, da die anfallende Tätigkeit nicht übertragen werden kann.
Was viele selbstständige Handwerkerinnen nicht wissen: Privat versicherte Selbstständige haben die Möglichkeit, einen durch Krankheit verursachten Verdienstausfall durch eine Krankengeld- bzw. Krankentagegeld-Versicherung abzufedern. Eine solche Versicherung kann eine Krankschreibung wegen Schwangerschaft abdecken. Der individuelle Beitragssatz hängt davon ab, welche Höhe des Krankentagegeldes und der wievielte Tag der Krankschreibung vereinbart wurde, ab dem die Versicherung den Verdienstausfall ausgleicht. Betroffene Handwerkerinnen sollten sich daher rechtzeitig bei ihrer Versicherung über diese Möglichkeit der Absicherung informieren.
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