Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt nach Verkündigung am 02.07.2023 in Kraft

Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz (LINK) schreibt das Ministerium „Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber [in der öffentlichen Diskussion „whistleblower“ genannt] übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können“.

In Umsetzung dieser Richtlinie der Europäischen Union wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nunmehr verabschiedet.

Das Gesetz verpflichtet Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten, Hinweisgebende rechtlich besser zu schützen. Sie müssen ab dem 17.12.2023 interne Meldestellen einrichten.

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(Bild-Quelle: AdobeStock 51975824, DDRockstar)