Kassen aufrüsten, bitte!

Elektronische Kassen müssen ab dem Jahr 2020 mit TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) nachgerüstet werden. Neue Kassen sind ab dann der Finanzverwaltung zu melden; bereits vorhandene Kassen müssen bis zum 31.01.2020 nachgemeldet werden. Nicht nachrüstbare Kassen fallen unter eine Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2022. Betriebsinhaber sollten sich also rechtzeitig bei ihrem Kassenhersteller über zertifizierte Nachrüstmöglichkeiten informieren!

(Foto-Quelle: AbodeStock, zavgsg)