Mindestlohn und Minijob-Grenze gestiegen

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit liegt die unterste Lohngrenze nun um 41 Cent höher als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöhte sich damit die Minijob-Grenze: von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Die unterste Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.

Die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber hat sich dabei nicht geändert. Sie liegt weiterhin bei etwa 43 Stunden im Monat. Hinweis: Zahlen Betriebe ihren Minijobbern mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob.

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