Mindestvergütung für Azubis gestiegen
Für Auszubildende ist im neuen Jahr 2024 die gesetzliche Mindestvergütung von 620 Euro auf 649 Euro pro Monat angehoben worden. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gelten aufgrund der prozentualen Aufschläge (von 18 Prozent, 35 Prozent bzw. 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag) nun 766 Euro, 876 Euro und 909 Euro. Dies gilt für alle Auszubildenden, die in einem nach dem Bundesbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden. Davon unbenommen können die Tarifparteien einzelner Gewerke in ihren Verhandlungen weiterhin auch höhere Ausbildungsvergütungen festlegen.
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