Neue Förderung für Gründer und Nachfolger

Seit dem 1. November 2024 bietet die KfW zinsgünstige Darlehen für Nachfolger und Gründer an. Sie unterstützt damit Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen. Dadurch soll Gründern und Nachfolgern der Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtert werden. Außerdem soll das Förderangebot eine größtmögliche Sicherheit für die beteiligten Hausbanken bieten, denn diese werden durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet.

Handwerker können maximal eine Kreditsumme von 500.000 Euro erhalten, allerdings darf der Kreditbetrag nicht mehr als 35 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Folgende Laufzeiten sind der Förderbank zufolge im Angebot:

  • 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Mehr Infos zum Programm und den aktuellen Zinssätzen finden sich auf der Website der KfW unter der Kennnummer 077: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge.

 

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