(Ex-) Mitarbeiter „droht“ mit Datenschutz
Ein Fall aus der Beratungspraxis:
Der gekündigte Mitarbeiter ist beleidigt und überschüttet jetzt den Chef mit Auskunftsansprüchen. Solche Fälle kommen in unseren Innungsbetrieben immer häufiger vor – selbst dann, wenn der Mitarbeiter freiwillig (d.h. in gegenseitigem Einvernehmen) das Unternehmen verlässt.
Was war passiert? Ein Mitarbeiter wird gekündigt (Grund egal). Er geht zum Anwalt. Einige Tage später erhält der Chef ein Schreiben einer Anwaltskanzlei mit dem folgenden Inhalt (auszugsweise): „Sehr geehrter Herr …, in vorstehender Angelegenheit zeigen wir an, dass wir Ihren Mitarbeiter xxx vertreten. …“ Nachfolgend listet der Anwalt dann auf, was er jetzt alles vom Chef wissen will: „Auskunft über die Kündigungsgründe, Erstellung eines Zwischenzeugnisses…“.
Was jetzt neu ist: ein Passus unter der Überschrift „Auskunft Datenschutz“. Hier will der Anwalt zahlreiche Auskünfte zur Speicherung der personenbezogenen Daten des Mitarbeiters haben: Warum und was speichert der Chef über den Mitarbeiter, wie lange wird gespeichert, woher stammen die Daten, etc.. Und zum Schluss will er noch eine Kopie der über den Mitarbeiter gespeicherten personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten. Am Ende erfolgt der Hinweis, er werde bei fehlender Auskunft die Klage erweitern (unerwähnt bleibt: er wird dann wohl die Aufsichtsbehörde informieren).
Hat der Mitarbeiter einen solchen Anspruch? Grundsätzlich: ja. Nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben die Mitarbeiter ein Recht auf Auskunft darüber, welche ihrer personenbezogenen Daten ein Verantwortlicher (also auch der Chef) verarbeitet. Nach Absatz 3 hat der Mitarbeiter zudem einen Anspruch auf eine Kopie. Doch wie weit reicht der Anspruch? Das ist in der Rechtsprechung gerade sehr umstritten.
Was sollte der Chef tun? Auf jeden Fall nicht einfach darauf vertrauen, dass so etwas im eigenen Betrieb nicht passieren wird. Viel besser ist es, für den Fall gewappnet zu sein: indem man seinen internen/ externen Datenschutzbeauftragten mit der Sache betraut.
Betriebe, die sich für ein Datenschutzpaket der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe entscheiden, sind hier klar im Vorteil: Sie erhalten automatisch eine passende Mustervorlage, legen diese für den Notfall schnell erreichbar ab – und sind so bestens vorbereitet. Und sollten alle Stricke reißen, kommt die Beratung durch die Datenschutz-Rechtsanwältin Heike Mareck (als Kooperationspartnerin der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe) direkt ins Haus: alles durch das Datenschutzpaket abgedeckt!
Fazit: Dies ist nur einer von vielen Fällen, die nunmehr fast wöchentlich bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe zum Thema Datenschutz eingehen – und nicht nur hier. Den Chef, der hierauf nicht vorbereitet ist, kostet so etwas nicht nur viel Zeit (die er nicht hat), sondern es strapaziert auch mächtig dessen Nerven. Daher gilt auch hier: Bereiten Sie sich vor!
Informationen zu den Datenschutzpaketen finden Sie HIER.
(Foto-Quelle: AdobeStock, DOC RABE Media)