So geht’s mit den EU-Nachbarn!

Kommt Ihnen das bekannt vor? Ein guter Kunde fragt an, ob Sie nicht auch einen Auftrag für ihn z. B. in Luxemburg durchführen können. Kein Problem und auch kein Hexenwerk. Diesen Auftrag können Sie gerne annehmen; jedoch sind bei der Kalkulation als auch bei der Durchführung einige Dinge zu berücksichtigen. So hat etwa ein deutsches Unternehmen, das in Frankreich einen Fahrstuhl warten will, seine Mitarbeiter anzumelden sowie französische Tariflöhne und Arbeitszeiten einzuhalten.
Die Handwerkskammer Dortmund lädt Sie deshalb -gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Heilweg-Lippe- zu einem Workshop am 12.03.2020,
15 - 18 Uhr im "Haus des Handwerks" in Soest
ein.
Im Workshop zeigen konkrete Beispiele u. a. zu den Niederlanden, Luxemburg, Österreich und Belgien, dass Dienstleistungserbringung im europäischen Ausland -auch wenn Sie als Subunternehmer für ein deutsches Unternehmen arbeiten- immer mit einigen Formalitäten verbunden ist. Und in jedem EU-Land sind die Vorgaben unterschiedlich.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung zu diesem für Sie kostenfreien Workshop per Fax (0231 5493-95406) oder E-Mail (gabriele.roeder-wolff@hwk-do.de) bis zum 03.03.2020.

(Foto-Quelle: AdobeStock, 165195107, Andreas Gruhl)