Inflations-Ausgleichsprämie: Das müssen Sie wissen

Rückwirkend zum 01. Oktober 2022 ist das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" in Kraft getreten - und mit ihm der vieldiskutierte Inflationsausgleich von bis zu 3.000€. Damit können Betriebe bis zum 31.12.2024 allen Beschäftigten nun diese Prämie freiwillig und steuerfrei auszahlen, sowohl als Einmalzahlung oder auch gestückelt. Zudem ist die Prämie von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.
Wichtig: Die Zahlung muß zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt geleistet und auch so deklariert werden. Auch Sachleistungen (Gutscheine für das Tanken, Waren- oder Essensgutscheine) zählen zu den Möglichkeiten, die Prämie auszuzahlen. Arbeitgeber sollten bei ihren freiwilligen Zahlungen unbedingt den Gleichbehandlungsgrundsatz im Blick behalten: Werden Beschäftigte(-ngruppen) von der Prämie ausgenommen, muss dafür ein sachlicher Grund vorliegen.

Das Bundesfinanzministerium rechnet insgesamt mit Steuermindereinnahmen (Unternehmenssteuern infolge Gewinnminderung durch Abzug der Zahlungen als Betriebsausgaben) von 1,2 Mrd. Euro durch diese Maßnahme.

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