Verpackungsgesetz hat sich geändert

Seit dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen: Verpackte Ware darf seitdem in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Der neue Registrierungsprozess ist gestartet, und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, finden Sie mit einem Klick auf den folgenden Link einen Schnell-Check: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/check-bin-ich-verpflichtet/schnell-check

Die dazugehörige Checkliste finden Sie unter folgendem Link: https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/Checklisten/Checkliste_Pflichten_VerpackG_1v3.pdf

Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Juristen der Rechtsabteilungen in Hamm, Soest und Unna wenden:

Hamm Tel.: 02381 92160-32 , E-Mail Sekretariat: kabus@kh-hl.de
Soest Tel.:  02921 892-203, E-Mail Sekretariat: schulze@kh-hl.de
Unna Tel.:  02303 25054-12, E-Mail Sekretariat: lazarek@kh-hl.de

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