
Corona-Verordnung gilt auch vor Berufskollegs und ÜLU-Einrichtungen
Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie Ihre Auszubildenden anzuhalten, auch im öffentlichen Raum rund um die Berufskollegs und die Einrichtungen der Übertrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) die bekannten Vorgaben der Corona-Schutzverordnung zu beachten. Dies gilt vor allem im Blick auf Mindestabstände und das Tragen vorgeschriebener Schutzmasken.
Hintergrund: Die Schulleitungen sind für die Durchsetzung der Corona-Schutzverordnung auf dem Schulgelände zuständig, nicht jedoch für Plätze oder Straßen vor den Gebäuden, die von den Auszubildenden zum Beispiel in Pausenzeiten genutzt werden.
Die derzeit gültige Version der Schutzverordnung finden Sie immer auf der Internet-Startseite Ihrer Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe: HIER!
(Bild-Quelle: AdobeStock 375559999, Ramona Heim)